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1254 03 08 Neisse.

Reminiscere.

Bischof Thomas übergiebt seinen Vögten Heinrich und Wilhelm sein Dorf Bogenau nebst einigen zu Patschkau gehörigen Aeckern bis zum Flüsschen Tarnau zur Anlegung eines Marktfleckens mit demselben Rechte, welches Neisse hat. Die Kolonisten haben nach 4 Freijahren von der Hufe eine halbe Mark Silber und 1 Malter Dreikorn zu entrichten und an den bischöfl. Speicher in Ottmachau abzuliefern, erhalten dagegen 6 fränkische Hufen zur Viehweide, auch den Nutzen von der Fischerei in der Neisse oberhalb bis an Kosel, unterhalb bis an die Mündung der Tarnau, jedoch unbeschadet der bischöflichen Rechte an der Fischerei. Auch wird ihnen der kleine Zehnte, welchen die Deutschen dem Bischöfe zu entrichten pflegen, erlassen. Heinrich und Wilhelm erhalten für die Mühe der Anlegung die zehnte Hufe frei und den dritten Theil vom Gerichte, ferner das Recht an der Neisse drei Mühlen auf ihrem Grund und Boden anzulegen, jede mit 4 Rädern oder mehr, auch allen Nutzen von den Fleischbänken, Badestuben, Brot- und Schuhbänken und dem Schlachthause zu erblichem Besitz, wogegen Heinrich dem Bischofe seine Einkünfte in dem bischöflichen Gute Lindenau bis auf 6 Mark Silbers und Wilhelm 6 freie Hufen in Nimptsch und den dritten Theil der Mühle am Bielewasser nahe der Mündung desselben in die Neisse abgetreten hat.

Z.: Kanon. Ekardus, bischöfl. Prokur., Kan. Leonard, Fredericus, bischöfl. Notar in Neisse, Jakob, Schultheiss in Neisse.


Original Patschkau St.-A. 2 und 3. In deutscher Uebersetzung bei Schneider, Geschichte von Patschkau S. 25.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.